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   VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389   

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VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389 (https://dejure.org/2019,10457)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.04.2019 - Au 6 E 19.389 (https://dejure.org/2019,10457)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. April 2019 - Au 6 E 19.389 (https://dejure.org/2019,10457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 1, § 123 Abs. 3; AufenthG § 25a, § 60 Abs. 5, Abs. Abs. 7; AsylG § 29a Abs. 1, § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; MuSchG § 3; GG Art. 2 Abs. 2
    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

  • rewis.io

    Keine Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 CE 17.750

    Keine Abschiebung bei transportbedingter Gesundheitsgefahr

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Es ist auch nicht ersichtlich, dass infolge der Ausreise als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den Vater des Antragstellers konkret droht (vgl. so zur Abschiebung BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Zum anderen ist eine freiwillige Ausreise auch dann nicht zumutbar, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (vgl. so zur Abschiebung BayVGH, B.v. 9.5.2017 - 10 CE 17.750 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16

    Geduldet; Duldung; verfahrensbezogen

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Sie könnten nicht auf die Zeit für den erforderlichen Vierjahreszeitraum angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16).

    Dabei sind rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, nicht als geduldeter Aufenthalt im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu sehen und nicht auf den Vierjahreszeitraum anzurechnen (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Ausreise ist bei Passlosigkeit eines Ausländers nur dann auszugehen, wenn nach den Erfahrungen der Ausländerbehörde eine Abschiebung ohne Pass oder Passersatz nicht möglich oder ein Abschiebungsversuch gescheitert ist, bzw. dann, wenn der Ausländer auf unabsehbare Zeit keinen Pass besitzt, eine Abschiebung mangels Reisedokument nicht möglich ist und ebenso wenig eine Rückführung ohne gültige Dokumente in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung muss der Antragsteller im Besitz einer Duldung gewesen sein oder müssen in seiner Person Duldungsgründe vorgelegen haben (BayVGH, B.v. 16.11.2018 - 19 CE 17.2453 - juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.04.2018 - 19 CE 18.851

    Keine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen mangels eines seit vier Jahren

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Sie könnten nicht auf die Zeit für den erforderlichen Vierjahreszeitraum angerechnet werden (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16).

    Dabei sind rein verfahrensbezogene Duldungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet nur für die Dauer eines Verfahrens ermöglichen sollen, in dem es um die Frage geht, ob dem Ausländer ein Aufenthaltsrecht oder zumindest ein (materieller) Anspruch auf Aussetzung seiner Abschiebung (Duldung) zusteht, nicht als geduldeter Aufenthalt im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zu sehen und nicht auf den Vierjahreszeitraum anzurechnen (BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 19 CE 18.851 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 17.8.2016 - 18 B 696/16 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Darüber hinaus begründen wegen der gesetzlichen Vermutung der Reisefähigkeit selbst Indizien gegen eine Reisefähigkeit wie beispielsweise die Veranlassung einer amtsärztlichen Untersuchung keine Reiseunfähigkeit oder auch nur hinreichende Erfolgsaussichten für eine Eilverfahren auf Aussetzung der Vollziehung (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Im Bereich der Gewährung humanitärer Aufenthaltsrechte alleine aus Gründen der Integration, wie hier nach § 25a AufenthG, kommt dem Gesetzgeber zudem mangels konventions-, unions- oder grundrechtlich strikter Bindungen ein weiter Gestaltungsspielraum zu, weshalb diese Vorschriften einer entsprechenden Anwendung auf nicht erfasste Fallgruppen nicht zugänglich ist (VGH BW, B.v. 4.3.2019 - 11 S 459/19 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Sofern diese Ansprüche allerdings an eine Altersgrenze angeknüpft sind, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (BVerwG, U.v. 1.12.2009 - 1 C 32/08 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2018 - 13 ME 473/18

    Ausbildungsduldung; Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Da auch der Vater des Antragstellers - wie auch der Antragsteller selbst und die übrigen Familienangehörigen - vollziehbar ausreisepflichtig ist und sich daher nicht berechtigterweise im Bundesgebiet aufhält sowie Heimreisepapiere in Form von Geburtsurkunden und Reisepässen vorliegen, ist es dem Antragsteller und seiner Familie zumutbar, die Lebensgemeinschaft zur Gänze im Ausland (hier: Kosovo) zu führen (vgl. zur - hier derzeit noch nicht einmal vorliegenden - Duldung eines Familienangehörigen auch NdsOVG, B.s. 28.11.2018 - 13 ME 473/18 - juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2019 - 4 MB 126/18

    Aufenthaltsgewährung für gut integrierten Jugendlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    In einem solchen Fall kann auf das Vorliegen einer Duldungsbescheinigung verzichtet werden (OVG SH, B.v. 14.1.2019 - 4 MB 126/18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus VG Augsburg, 02.04.2019 - Au 6 E 19.389
    Ein Anspruch des Antragstellers auf Erteilung einer Duldung genüge (NdsOVG, U.v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 - juris) und bestehe im vorliegenden Fall.
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 19 CE 20.14

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

    Sofern diese Ansprüche an eine Altersgrenze geknüpft sind, ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (BVerwG, U.v. 1.12.2009 - 1 C 32/08 - juris Rn.12; VG Augsburg, B.v.2.4.2019 - Au 6 E 19.389 - juris Rn. 50)".
  • VG Cottbus, 24.01.2020 - 3 L 523/19
    Auch kann es nicht Sinn und Zweck eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sein, das dem Erlass oder der Überprüfung einer Entscheidung dient, die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung erst herbeizuführen (vgl. zu § 25a AufenthG: VGH Bayern, Beschl. v. 23. April 2018 - 19 CE 18.851 -, juris, Rn. 25; VG Augsburg, Beschl. v. 02. April 2019 - Au 6 E 19.389 -, juris, rn. 51; zu dem in diesem Punkt wortgleichen § 25b Abs. 1 AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11 Juni 2019 - OVG 11 S 37.19 -, juris; Beschl. v. 11. Januar 2018 - OVG 11 S 98.17 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N.; Beschl. d. Kammer v. 06. Juni 2019 - VG 3 L 282/19 -, n.v.).
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